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| K.O.-TROPFEN |
K.O. Tropfen
Was ist das?
Als so genannte K.O.-Tropfen kommt eine Vielzahl von Substanzen in Betracht. Solche Substanzen sind z.B. (rezeptpflichtige) Psychopharmaka, Narkotika oder Gamma-Hydroxibuttersäure (GHB, auch liquid Ecstasy genannt). Sie haben eine beruhigende, schlafanstoßende sowie muskelentspannende Wirkung mit nachfolgenden Erinnerungsstörungen für die Zeit ab der Einnahme. Täter nutzen den Einfluss dieser Substanzen gezielt aus, um sexualisierte Gewalt gegen Frauen auszuüben.
Die Wirkung von K.O.-Tropfen setzt in kurzer Zeit ein und dauert je nach Substanz und Dosis meist einige Stunden an. Die Substanz GHB wird besonders häufig verwendet, weil sie unbemerkt in Getränke eingebracht werden kann. In Verbindung mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln kann GHB fatale Folgen haben, bis hin zu lebensgefährlichen Atemstillständen.
GHB wird vom Körper innerhalb weniger Stunden bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Aus diesem Grund ist es wichtig, zeitnah eine gezielte toxikologische Analyse von Blut oder Urin durchzuführen. Bei einem routinemäßigen Drogenscreening wird GHB nicht erfasst.
Folgen?
Nicht immer liegt der Verdacht auf die Verabreichung von K.O.-Tropfen sofort nahe. Oft scheinen betroffene Frauen und Mädchen für sich selbst und andere Personen einfach alkoholisiert oder unter anderen Drogen stehend. Wenn die Menge des konsumierten Alkohols in keinem Verhältnis zum Grad der Bewusstseinsstörung beziehungsweise zum gesamten Beschwerdebild passt, sollte auch an K.O.-Tropfen gedacht werden.
Die fehlenden Erinnerungen sind ein großes Problem, wenn Frauen und Mädchen unter der Wirkung der K.O.-Tropfen vergewaltigt oder sexuell missbraucht wurden. Sie wachen an Orten auf, die sie nicht kennen oder wissen nicht, wie sie dorthin gelangt sind und was in den letzten Stunden vorgefallen ist.
Die Betroffenen können – wie bei anderen Sexualstraftaten auch – posttraumatische Symptome entwickeln, auch wenn sie keine Erinnerung an das Geschehen haben. Aufgrund der mangelnden oder nur teilweisen Erinnerung an den Vorfall kann das Opfer die Beschwerden nicht zuordnen. Dies stellt eine zusätzliche Belastung dar.
Hinweise auf eine Verabreichung von K.O.-Tropfen sind unter anderem:
· Schlagartiger Erinnerungsverlust
· Zweifel daran, dass so ein black out durch den Alkoholkonsum hervorgerufen werden konnte
· Noch vor dem Erinnerungsverlust setzen häufig Schwindel (ähnlich wie bei Kreislaufstörungen), Schweißausbrüche, ein benebeltes Gefühl („wie in Watte gepackt“) ein.
· Nachdem die Opfer wieder zu sich gekommen sind, können sie unter starker Übelkeit, häufig mit stundenlangem Erbrechen, Panik- und Angstanfällen leiden.
· Auch noch Tage danach leiden manche Opfer unter Konzentrationsstörungen; immer wieder setzt das Erinnerungsvermögen aus und sie vergessen Wissen, das sie gerade noch hatten.
· Die Frauen und Mädchen leiden unter starken Zweifeln an ihrem Gefühl (vor allem, wenn es keine körperlichen Verletzungen als Folge der Vergewaltigung/ des Missbrauchs gibt).
Was tun?
Wichtig ist, dass Mädchen und Frauen (auch präventiv) Aufklärung und Information erhalten und ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Entscheidend ist jedoch auch, dass alle gesellschaftlich relevanten Akteure (Institutionen, Einrichtungen, aber auch Gastronomie und Politik) Verantwortung übernehmen, damit die Prävention und Handlungspflicht nicht alleine in den Händen der potenziellen Betroffenen liegt.
Diese Tipps können helfen, dass sich Mädchen und Frauen besser gegen die Substanzen schützen können:- Nimm kein offenes Getränk von Leuten an, die Du nicht kennst
- Wenn du dich unwohl fühlst, oder wenn dir schlecht wird, sprich Freunde und Personal (z.B. in Kneipen oder Diskotheken) an
- Kümmere dich um Freundinnen und Freunde, die zu viel getrunken haben
- Zögere nicht, die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst
- "Zusammen kommen, zusammen gehen" und aufeinander achten ist die sicherste Prävention für solche Übergriffe
- Rufe im Zweifel die Polizei an.
Bei allen Sexualverbrechen unter Einsatz von K.O.-Tropfen kann es trotz der gestörten Erinnerung der betroffenen Mädchen und Frauen zu einer Verurteilung des Täters kommen.
Die Opfer sollten sich nicht schämen, zur Polizei zu gehen. Alleine die Betäubung einer anderen Person an sich ist strafbar und die nachfolgenden Taten können, gerade wegen des bewussten Einsatzes von Drogen, durch das Gericht als schwerwiegender gewertet werden.
Die Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe begleiten und unterstützen die betroffenen Frauen und Mädchen auf Wunsch sowohl bei der Anzeigenerstattung wie auch im späteren Gerichtsprozess. Wichtig für eine mögliche Anzeige ist es, möglichst umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, da die Substanzen nur für wenige Stunden nachweisbar sind. Dies kann von jeder Hausärztin / von jedem Hausarzt, aber auch in den Ambulanzen aller Krankenhäuser und in rechtsmedizinischen Instituten erfolgen.
Einige Einrichtungen führen Kampagnen zum Thema K.O. Tropfen durch. Unter den folgenden Links können Sie weitere Informationen zum Thema finden:
Weitere Informationen:
Positionspapier des bff zum Thema sexualisierte Gewalt unter dem Einfluss sedierender Substanzen
www.bv-bff.de
Website Berlin sagt "Nein Danke" zu K.O.-Tropfen: www.ko-tropfen-nein-danke.de
Informationen der Frauenhelpline Schleswig Holstein: www.helpline-sh.de
Arbeitskreis K.o.-Tropfen Köln: www.ko-tropfen-koeln.de
Der zweite INFOBRIEF „K.O.cktail? Fiese Drogen im Glas“ der Informationsreihe zum Thema K.O.-Tropfen des Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. – Aachen (Juni 2010): www.bv-bff.de
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Dokument: 74 | 2010-07-29 20:17:46 |
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